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Korruption und wirtschaftskriminelle Handlungen gem. EU Richtlinie
Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union, die Binnenmarktvorschriften oder die Regeln des Finanzsektors, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Korruption liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Stellung zugunsten eines anderen missbrauchen, um sich oder einem Dritten (z.B. Kollegen, Bekannten oder auch der Universität) einen Vorteil zu verschaffen. 

Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch, z.B. Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilszuwendung sowie Geschenkannahme. 

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