FAQ


Wie funktioniert das interne Hinweisgebersystem?
Sie rufen die Seite des internen Hinweisgebersystems auf, wählen die entsprechende Kategorie, in der Sie einen Verstoß melden möchten, und befüllen das dafür vorgesehene Formular mit Ihren Informationen. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung. 

Kann ich eine anonyme Meldung machen?
Ja, eine anonyme Meldung ist möglich. 

Kann meine Identität festgestellt werden?
Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Hinweis namentlich oder anonym abgeben. Die Anonymität wird durch eine Verschlüsselungsroutine des Systems sichergestellt. In jedem Fall sind sowohl die interne Stelle als auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen der Hinweis bekannt wird, nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz zur Geheimhaltung Ihrer Identität verpflichtet. 

Wann und wie bekomme ich eine Rückmeldung, auch wenn mein Hinweis komplett anonym abgegeben wurde?
Entscheiden Sie sich für die Option „Ich möchte meinen Hinweis komplett anonym abgeben“, werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie einen LINK und ein Passwort erhalten. Mithilfe dieser können Sie mit den Personen der internen Meldestelle kommunizieren und Rückmeldungen erhalten. Aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen sind sowohl der LINK als auch das Passwort für ihren Hinweis einzigartig und können bei Verlust nicht wiederhergestellt oder zurückgesetzt werden. 

Kann ich Dokumente über das System senden?
Ja, das interne Hinweisgebersystem ermöglicht es Ihnen, elektronische Dokumente und Dateien anzuhängen. 

Was passiert, nachdem ich eine Meldung abgegeben habe?
Ihre Meldung wird von der internen Stelle geprüft und im Hinblick auf deren Plausibilität bewertet. Wenn Ihre Meldung nicht genügend stichhaltige Anhaltspunkte enthält, tritt die interne Stelle mit Ihnen in Verbindung und bittet Sie, weitere Informationen oder Beweise zu übermitteln. Enthält Ihre Meldung stichhaltige Anhaltspunkte und Beweise, wird eine Fallakte angelegt. Jede Untersuchung, die auf eine Meldung zurückgeht, wird vertraulich behandelt und es werden nur Personen einbezogen, die je nach Art der Angelegenheit einbezogen werden müssen, um Ihren Hinweis zu überprüfen. Auch diese Personen unterliegen der Pflicht zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.