Datenschutzerklärung

für das Hinweisgebersystem der Universität Klagenfurt 

 Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO


Betroffene Personengruppe

a) Hinweisgeber:innen, die ihre Identität offenlegen
b) Im Hinweis genannte Personen
c) Mitarbeiter:innen der internen Meldestelle

Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Schaffung eines internen Systems, dass es (ehemaligen) Mitarbeiter:innen unter Wahrung der Vertraulichkeit ermöglicht, betriebsinterne Verstöße gegen bestimmte Rechtsbereiche mit Bezug zum Unionsrecht zu melden.

Datenkategorien
  • Hinweisgeber:innen, die ihre Identität offenlegen: Name, Titel/akademischer Grad, Stellung und Funktion im Unternehmen, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse, andere Kontaktdaten), Inhalt der Meldung, Kommunikationsdaten
  • Im Hinweis genannte Personen: Name, Titel/akademischer Grad, Stellung und Funktion im Unternehmen, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse, andere Kontaktdaten), Inhalt der Meldung, ergriffene Maßnahmen
  • Mitarbeiter:innen der internen Stelle: Name, Titel/akademischer Grad, Stellung und Funktion im Unternehmen, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse, andere Kontaktdaten), Kommunikationsdaten


Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis der rechtlichen Verpflichtung der Universität Klagenfurt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO: 
  • RL (EU) 2019/1937; 
  • HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG, BGBl I Nr. 6/2023; 
  • Richtlinie des Rektorats der Universität Klagenfurt (in Ausarbeitung).

Empfänger:innen
Interne Empfänger:innen
  1. Zentrale Einheiten (zB Finanzdirektion, ZE Beschaffung, Stabsst. Gesundheitsmanagement), die von der internen Stelle zur Prüfung der Stichhaltigkeit der Hinweise hinzugezogen werden - werden zur Vertraulichkeit nach § 6 HSchG verpflichtet;
  2. Rektorat, um Folgemaßnahmen festzulegen;

Externe Empfänger:innen
  1. Externe Expert:innen (zB Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwält:innen), die von der internen Stelle zur Prüfung der Stichhaltigkeit hinzugezogen werden;
  2. Gerichte, Verwaltungsbehörden im Falle von (verwaltungs-)strafrechtlichen Tatbeständen bzw. Arbeitsgerichtsverfahren


Dauer der Datenspeicherung
Wir speichern Ihre Daten ab dem Zeitpunkt der Erfassung für 5 Jahre gem. § 8 HSchG und darüber hinaus, solange dies für ein verwaltungsbehördliches/gerichtliches Verfahren oder Ermittlungsverfahren nach StPO erforderlich ist.

Betroffenenrechte gemäß Art. 12ff DSGVO
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei unserem Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail-Adresse dsb@aau.at oder bei der österreichischen Datenschutzbehörde: www.dsb.gv.at/kontakt beschweren.

Gemäß § 8 Abs. 9 HSchG finden die Rechte nach Art. 13 bis 18, 21, 34 DSGVO einer von einem Hinweis betroffenen Person keine Anwendung. Diese Rechte sind: Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und das Recht auf Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person. 

Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Rektorat der Universität Klagenfurt, 9020 Klagenfurt a.W., Universitätsstraße 65-67; rektorat@aau.at

Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten der Universität Klagenfurt erreichen Sie unter: dsb@aau.at